VWU Kommission
Kommission für den Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten
(VWU-Kommission)
Die VWU-Kommission ist das Aufsichtsgremium des VWU.
Die VWU-Kommission ist gemäß VWU-STATUT §7 zuständig für die
- - studien- und organisationsrechtlichen Angelegenheiten des Vorstudienlehrgangs
- - fachlich-inhaltliche Ausrichtung des Vorstudienlehrgangs nach Maßgabe des Curriculums
- - organisatorisch-wirtschaftliche Durchführung des Vorstudienlehrgangs in Kooperation mit dem Österreichischen Austauschdienst (ÖAD)
- - Festsetzung des Lehrgangsbeitrages (Kursgebühr)
- - Festsetzung der Prüfungsgebühren und -entschädigung.
Die VWU-Kommission setzt sich aus je einer stimmberechtigten Vertreterin oder einem stimmberechtigten Vertreter folgender Universitäten zusammen:
- - Universität Wien
-
- Wirtschaftsuniversität Wien
-
- Technische Universität Wien
-
- Medizinische Universität Wien
- - Universität für Bodenkultur Wien
-
- Veterinärmedizinische Universität Wien
Die Vertreterinnen oder Vertreter der Universitätenin der VWU-Kommission werden durch die jeweilige Rektorin oder den jeweiligen Rektor für die Dauer von 4 Jahren entsandt.
Die VWU-Kommission tritt mindestens einmal pro Semester zu einer Sitzung zusammen.
Die Zentrale Geschäftsstelle des ÖAD dient als Sekretariat für die VWU-Kommission.
Die VWU-Kommission tritt mindestens einmal pro Semester zu einer Sitzung zusammen.
Die Zentrale Geschäftsstelle des ÖAD dient als Sekretariat für die VWU-Kommission.
Sitzungsprotokolle
Konstituierende Sitzung der Kommission für den Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten - 01.03.2007
> pdf: Lehrpläne
> pdf: Sitzung 1.3.07
> pdf: Sitzung 13.11.07
> pdf: Sitzung 12.3.08
> pdf: Sitzung 26.11.08
> pdf: Sitzung 18.5.09
> pdf: Sitzung 27.1.10
> pdf: Sitzung 17.5.10
> pdf: Sitzung 12.3.08
> pdf: Sitzung 26.11.08
> pdf: Sitzung 18.5.09
> pdf: Sitzung 27.1.10
> pdf: Sitzung 17.5.10
